AGB's
Swiss VoIP Carrier Solutions MeyerIm Schnegg 5CH-8810 Horgeninfo@swissvoip-carrier.comMwSt. Nr. CHE-293.051.552 MWST
Allgemeine Geschäftsbedingungen1. Anwendungsbereich und GeltungDiese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (“AGB”). finden auf sämtliche Vereinbarungenund Verträge, welche die Swiss VoIP Carrier Solutions Meyer mit Kunden abschliesstAnwendung, soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen oder individuelleschriftliche Abreden etwas anderes vorsehen. Mit der Auftragserteilung an die Swiss VoIPCarrier Solutions Meyer gelten sie als anerkannt. Entgegenstehende Geschäftsbedingungendes Kunden finden keine Anwendung.2. Offerten und VertragsabschlussOfferten der Swiss VoIP Carrier Solutions Meyer erfolgen freibleibend und unverbindlich,soweit in der Offerte selbst nichts anderes festgehalten wird. Ein Vertragsabschluss kommterst durch Annahme der Kundenbestellung durch die Swiss VoIP Carrier Solutions Meyerzustande.Verträge über DauerleistungenBei Verträgen über Dauerleistungen (Outsourcing, IT-Support, Wartung, Pflege usw.)werden die Mindestlaufzeiten und die Kündigungsfristen in der individuellen Vereinbarungfestgelegt.3. Preise, Zahlungsbedingungen, Verrechnungsverbot undEigentumsvorbehaltSämtliche Preisangaben verstehen sich als Nettopreise und exklusive MwSt.Swiss VoIP Carrier Solutions Meyer kann Vorauszahlungen verlangen. AlsZahlungskonditionen gelten die in der Offerte oder im Vertrag festgehaltenen Bedingungen.Rechnungen, welche nicht innert 10 Tagen ab Rechnungsstellung schriftlich und begründetbeanstandet werden, gelten als akzeptiert. Rechnungsbeträge sind innert der auf derRechnung aufgeführten Frist zur Zahlung fällig. Nach Ablauf dieser Frist gerät der Kundeohne weitere Mahnung in Verzug und es sind Verzugszinsen in der Höhe von 5%geschuldet. Swiss VoIP Carrier Solutions Meyer ist berechtigt, für jede Mahnung eineGebühr je Mahnstufe in Rechnung zu stellen. Eine Verrechnung mit eigenen Forderungendes Kunden ist nur zulässig, soweit diese rechtskräftig entschiedene oder schriftlichanerkannte Ansprüche umfassen. Bis zur vollständigen Bezahlung verbleibt die Ware imEigentum der Swiss VoIP Carrier Solutions Meyer.
4. Leistungs- und LieferumfangSwiss VoIP Carrier Solutions Meyer erbringt ihre Leistungen und ihre Lieferungen imRahmen des in der individuellen Vereinbarung festgehaltenen Umfanges. Sie ist bestrebt,vereinbarte Lieferfristen und -termine einzuhalten, kann diese aber nicht garantieren.Swiss VoIP Carrier Solutions Meyer ist berechtigt, Dritte zur Auftragserfüllung beizuziehen.4. Beginn, Dauer und Beendigung des Vertrages4.1 Der Dienstleistungsvertrag mit dem Kunden kommt mit der Anmeldung z.B. auf derHomepage swissvoip.ch / swissvoip-carrier.com und mit der Annahme durch Swiss VoIPCarrier Solutions Meyer zustande oder gem. Absprache. Der Kunde erhält nach derAnmeldung eine Bestätigung per Mail zugeschickt.4.2 Der Dienstleistungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, anders lautendeschriftliche Vereinbarungen vorbehalten.4.3 Die Kündigungsfristen sind dem jeweiligen Dienstleistungsvertrag oderAnmeldeformular zu entnehmen. Die Mindestvertragsdauer aus dem jeweiligen Vertrag istzu beachten. Sollte keine Kündigungsfrist definiert sein, greift eine Mindestlaufzeit vonsechs Monaten. Danach sind die Verträge jeweils mit einer Frist von 30 Tagen zumMonatsende kündbar. Im gegenseitigen Einverständnis kann der Vertrag auch innerhalbanderer Fristen bzw. auf einen anderen Termin hin aufgelöst werden. Das Restguthabenverfällt in jedem Fall an Swiss VoIP Carrier Solutions Meyer und kann grundsätzlich nichtzurückerstattet werden. Falls eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart ist und der Vertragvor Ablauf gekündigt oder der Anschluss nicht verwendet wird, werden die beimVertragsabschluss gewährten Vorteile dem Kunden belastet.Ebenfalls kann Swiss VoIP Solutions / Swiss VoIP Carrier Solutions Meyer eineBearbeitungsgebühr erheben.Zu beachten: Eine Wegportierung der Swiss VoIP Telefonnummer(n) zu einem anderenCarrier kann frühestens 6 Monate nach Nummernzuteilung erfolgen. Möchte der Kunde dieSwiss VoIP Telefonnummer(n) vor dieser Frist wegportieren, wird dem Kunde CHF 45.00pro Einzelnummer, CHF 120.00 für einen Block mit 2 bis 10 Telefonnummern oderCHF 500.00 pro DDI in Rechnung gestellt.4.4 Swiss VoIP / Swiss VoIP Carrier Solutions Meyer behält sich das Recht vor, beiZahlungsverzug das Konto sofort zu sperren und den ausstehenden Betrag auf demRechtsweg einzufordern.4.5 Allfällige Gesprächsguthaben können nach einer Auflösung des Vertrages durch denKunden nicht zurückerstattet oder übertragen werden.
4.6 Swiss VoIP Solutions / Swiss VoIP Carrier Solutions Meyer behält sich das Recht vor, beirechts- und sittenwidrigem Verhalten des Kunden, die Dienstleistung umgehend zuunterbrechen. Bei Fremdnutzung der abonnierten Swiss VoIP Rufnummern über einenDrittanbieter kann Swiss VoIP / Swiss VoIP Carrier Solutions Meyer denDienstleistungsvertrag jederzeit auf Monatsende kündigen.4.7 Unbenutzte Swiss VoIP Konten werden nach 120, resp. 300 Tagen gelöscht und dieRufnummern werden wieder freigegeben. Massgebend für die Berechnung dieser Frist istder letzte getätigte Anruf über die Swiss VoIP Rufnummer. Ist kein Guthaben auf dem SwissVoIP Konto vorhanden, wird das Konto nach 120 Tagen deaktiviert und nach 300 Tagengelöscht. Bei einem Guthaben auf dem Swiss VoIP Konto gilt eine Frist von 300 Tagen.Allfällige Restguthaben von gelöschten Konten können nicht zurückerstattet oderübertragen werden.5. HardwareSwiss VoIP Carrier Solutions Meyer beschafft, liefert und installiert die bestellte Hardwareim vereinbarten Umfang.6. Software (Standard und Individual)Swiss VoIP Carrier Solutions Meyer beschafft, liefert und installiert die vom Kundenbestellte Software im vereinbarten Umfang. Dem Kunden wird an der Software, inkl. derenDokumentation, ein Nutzungsrecht im Rahmen der Lizenzvereinbarung des Lizenzgebers(Dritthersteller oder Swiss VoIP Carrier Solutions Meyer) zugestanden. Alle weiterenRechte, insbesondere die gewerblichen Schutzrechte, verbleiben bei der Swiss VoIP CarrierSolutions Meyer, bzw. der Lizenzgeberin. Die Software darf nur für eigene Zweckeverwendet werden. Sie darf weder kopiert noch an Dritte weitergegeben werden.7. Hardwarewartung und SoftwarepflegeDie Wartung umfasst die Aufrechterhaltung des technischen Betriebs und dieWiederherstellung der Einsatzfähigkeit beim Auftreten von Systemfehlern.Swiss VoIP Carrier Solutions Meyer kann keinen unterbruchsfreien Betrieb, keinedauerhafte System-Kompatibilität und keine unmittelbare Behebung von Mängelngarantieren. Swiss VoIP Carrier Solutions Meyer kann bis zum Vorliegen derFehlerbehebung eine Umgehungslösung (Workaround) anbieten. Wartungsbereitschaft,Reaktionszeiten, Systemverfügbarkeit, Laufzeiten usw. sind abhängig vom entsprechendenSupport-Vertrag. Die Pflege richtet sich nach der individuellen Vereinbarung zwischenSwiss VoIP Carrier Solutions Meyer und dem Kunden.8. DienstleistungenDienstleistungen (Lieferung, Transport, Montage, Konfiguration, Support, Beratung undvergleichbare Tätigkeiten) werden nach Tätigkeit und effektivem Zeitaufwand, gemäss denDienstleistungspreisen berechnet. Die Spesen (Fahrkosten, Unterkunft, Verpflegung usw.)werden dem Kunden zusätzlich in Rechnung gestellt.9. Mitwirkungspflichten des KundenDer Kunde stellt Swiss VoIP Carrier Solutions Meyer alle zur Erfüllung des Auftrageserforderlichen Informationen und Mittel zur Verfügung. Er stellt sämtliche technischenAnschlüsse (inkl. Strom, Netzanschlüsse etc.) entsprechend den Spezifikationen der SwissVoIP Carrier Solutions Meyer rechtzeitig bereit und gewährt den notwendigen Zugang zuseinen Räumlichkeiten. Der Kunde ist verpflichtet, bei der Abnahme von Hard – undSoftware mitzuwirken. Setzt er diese produktiv ein, gilt sie als abgenommen.10. HaftungsbeschränkungenSwiss VoIP Carrier Solutions Meyer haftet für direkte Schäden aus diesemVertragsverhältnis nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftungssumme ist injedem Fall auf die Höhe von max. CHF 10’000 beschränkt. Für indirekte und Folgeschädenwird die Haftung, gleich aus welchem Rechtsgrund, wegbedungen. Für Schäden, welchedurch Mängel gelieferter Drittsoftware entstehen, haftet Swiss VoIP Carrier SolutionsMeyer nicht. Eine Haftung für Schäden irgendwelcher Art (direkt oder indirekt) infolgeLieferverzugs wird ausgeschlossen.11. Garantie (und Gewährleistung)Bezüglich Hardware gibt Swiss VoIP Carrier Solutions Meyer die Garantie, welche derHersteller, bzw. der Drittlieferant leistet, an den Kunden weiter. Der Umfang der Garantieergibt sich aus deren Garantiebestimmungen. Zubehör unterliegt den Garantieleistungendes jeweiligen Herstellers oder Lieferanten. Ausgeschlossen von jeder Garantie ist Softwareund Verbrauchsmaterial. Die Garantie umfasst keine Supportleistungen von Swiss VoIPCarrier Solutions Meyer. Die zur Erbringung von Garantieleistungen notwendigenAufwände werden dem Kunden in Rechnung gestellt, soweit sie nicht vom Herstellerentschädigt werden. Bei Eingriffen durch den Kunden oder durch Dritte in die Hard- oderSoftware, bei äusserlichen Beschädigungen, bei Bedienungsfehlern sowie bei Einsatz- oderBetriebsbedingungen, die von den Produktunterlagen abweichen, entfällt jede Garantieund Gewährleistung.12. Übertragung von Rechten und PflichtenDer Kunde darf ohne vorgängige schriftliche Zustimmung der Swiss VoIP Carrier SolutionsMeyer keine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf Dritte übertragen. Der Kundezeigt einen von Gesetzes wegen erfolgenden Vertragsübergang vor demHandelsregistereintrag schriftlich an. Ist die Weiterführung des vertraglichen Verhältnissesmit der neuen Partei nicht zumutbar, stellt dies für die Swiss VoIP Carrier Solutions Meyereinen wichtigen Kündigungsgrund dar.Swiss VoIP Carrier Solutions MeyerIm Schnegg 5CH-8810 Horgeninfo@swissvoip-carrier.comwww.swissvoip.ch( +41 844 944 84413. VertraulichkeitSwiss VoIP Carrier Solutions Meyer sichert dem Auftraggeber zu, alle Informationen, diefür die Auftragsdurchführung benötigt werden, vertraulich zu behandeln. Im Gegenzugverpflichtet sich der Auftraggeber, die von der Swiss VoIP Carrier Solutions Meyervorgeschlagenen und/oder umgesetzten Lösungen (inkl. Konzepte, Audits, etc.) geheim zuhalten und Ihre Mitarbeiter und Organe zur Geheimhaltung derselben zu verpflichten.14. Beizug DritterSwiss VoIP Carrier Solutions Meyer kann zur Erbringung ihrer Dienstleistungen jederzeitDritte beiziehen.15. Übertragung von DomainnamenSwiss VoIP Carrier Solutions Meyer veranlasst die Ubertragung eines Domainnamens aufAntrag des Kunden hin. Dieser Antrag hat schriftlich während der Bestellung oder währenddes ordentlichen Bestellvorganges zu erfolgen.Ohne entsprechenden schriftlichen Antrag des Kunden überträgt die Swiss VoIP CarrierSolutions Meyer einen Domainnamen gegen Vorlage eines vollstreckbaren Entscheids einesGerichtes oder eines zwischen dem Kunden und dem Dritten abgeschlossenen Vertrages,worin Swiss VoIP Carrier Solutions Meyer unmittelbar zur Ubertragung des betreffendenDomainnamens auf den Dritten angewiesen wird. Der Dritte hat eine Bescheinigung überdie Vollstreckbarkeit des Gerichtsentscheides beizubringen.Swiss VoIP Carrier Solutions Meyer ist berechtigt, die Ubertragung eines Domainnamensauf gerichtliche oder behördliche Anweisung hin vorläufig zu blockieren. Vorbehaltenbleiben weitere Massnahmen, die durch Gerichte und Behörden angeordnet werden.Ferner ist Swiss VoIP Carrier Solutions Meyer zur Blockierung eines Domainnamensberechtigt, wenn ein Dritter nachweislich eine gerichtliche oder schiedsgerichtliche Klagegegen den aktuellen Halter auf Löschung/Widerruf oder Ubertragung des Domainnamensanhängig gemacht hat.Bei Domainnamen mit den Endungen „.ch“ und „.li“ entstehen durch die Ubertragung desbetreffenden Domainnamens keine zusätzlichen Kosten und die Laufzeit wird nahtlosübernommen. Bei Domainnamen mit anderen Endungen beginnt die Vertragsperiode neuund es fällt die Jahresgebühr an.16. Anpassungen der AGBsSwiss VoIP Carrier Solutions Meyer behält sich die jederzeitige Anderung der AGB vor.Anderungen werden via Internet publiziert und gelten ohne entsprechenden schriftlichenWiderspruch des Kunden innert 30 Tagen als akzeptiert
17. Anwendbares RechtFür sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung sind dieordentlichen Gerichte am Sitz der Swiss VoIP Carrier Solutions Meyer ausschliesslichzuständig. Zur Anwendung gelangt schweizerisches Recht (unter Ausschluss desUN-Kaufrechts CISG).Sollte eine Bestimmung des mit dem Kunden abgeschlossenen Vertrages nichtig oderrechtsunwirksam werden, so gelten die übrigen Bestimmungen weiter. Die nichtigen oderrechtsunwirksamen Bestimmungen sollen in diesem Fall durch eine wirksameBestimmung ersetzt werden, die in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung derjenigen derunwirksamen Bestimmung so nahe kommt wie rechtlich möglich.18. GerichtsstandGerichtsstand ist Horgen/ZH. Swiss VoIP Carrier Solutions Meyer ist berechtigt, denTeilnehmer an seinem Sitz bzw. Domizil zu belangen. Dieser Vertrag und seineintegrierenden Vertragsbestandteile unterstehen dem Schweizerischen Obligationenrecht.Version 1.2: Februar 2024 Swiss VoIP Carrier Solutions Meyer, ersetzt alle bisherigenausgaben.
